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Kosten der Alltagsbegleitung: Entlastungsbetrag und Pflegekasse
Was kostet das, und wer zahlt?
Die gute Nachricht zuerst: In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse den größten Teil. Als anerkanntes Angebot nach §45a SGB XI rechnen wir direkt mit ihr ab. Welche Budgets Ihnen zustehen, prüfen wir im Erstgespräch kostenlos.
Diese Budgets der Pflegekasse können Sie nutzen
Ab Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag
131 € im Monat. Was Sie nicht nutzen, sammelt sich an und verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres.
Ab Pflegegrad 2
Umgewandelte Pflegesachleistung
Nutzen Sie Ihre Pflegesachleistung nicht ganz aus, können bis zu 40 % davon für Angebote wie unsere
Haushaltshilfe oder
Betreuung verwendet werden.
Ab Pflegegrad 2
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, übernehmen wir stundenweise. Auch das rechnen wir mit der Pflegekasse ab.
Mehr zur Verhinderungspflege
Stand: 2026. Beträge prüfen wir vor dem Start jedes Jahr.
Budgetrechner
So viel steht Ihnen im Monat zur Verfügung.
Wählen Sie Ihren Pflegegrad. Der Rechner zeigt, welche Budgets der Pflegekasse Sie für Unterstützung wie unsere nutzen können.
Einrechnen
✓ Verhinderungspflege, auf den Monat umgerechnet
✓ Umwandlung: bis zu 40 % der Pflegesachleistung
Pflegegrad 2 · pro Monat bis zu
744,32 €
Entlastungsbetrag · ab Pflegegrad 1131,00 €
Verhinderungspflege · 3.539 € im Jahr ÷ 12294,92 €
Umwandlung · 40 % von 796,00 €318,40 €
Budget im Erstgespräch prüfen lassen
Unverbindliche Beispielrechnung, Beträge Stand 2026.
Verhinderungspflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, hier gleichmäßig auf 12 Monate verteilt.
Umwandlung: nur möglich, soweit die Pflegesachleistung nicht schon von einem Pflegedienst genutzt wird. Das Pflegegeld verringert sich dann anteilig.
Wenn das Budget nicht reicht
Mehr Zeit ist jederzeit möglich. Zusätzliche Stunden rechnen wir privat ab. Was das im Monat bedeutet, besprechen wir vorher offen mit Ihnen. Keine Überraschungen auf der Rechnung.
Ohne Vertragsbindung
Sie können jederzeit aufhören. Wir binden Sie nicht mit einem Vertrag an uns, sondern mit unserer Arbeit und Ihrer Zufriedenheit. Keine Anmeldegebühr, keine Mindestlaufzeit.
So läuft die Abrechnung mit der Pflegekasse
1
Sie unterschreiben einmal
Eine Abtretungserklärung, damit wir direkt mit der Kasse abrechnen dürfen.
2
Wir rechnen ab
Jeden Monat direkt mit Ihrer Pflegekasse.
3
Sie behalten den Überblick
Sie bekommen eine verständliche Übersicht über alle Stunden.
Noch kein Pflegegrad? Wir helfen beim Antrag. Wir erklären Ihnen, wie Sie ihn bei der Pflegekasse beantragen, und worauf es beim Begutachtungstermin ankommt.
Wir helfen Ihnen
Lassen Sie uns sprechen. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Jetzt anrufen: 03322 2334750