Pflegereform & Recht

Pflegereform 2027: Pflegegrad 1 soll leer ausgehen – das ist geplant

Heiko Kukuk, Gründer von Falken Care
Stand: 3. Oktober 2026 · wird laufend aktualisiert
Beratung am Küchentisch: Eine Seniorin füllt mit Unterstützung Unterlagen für die Pflegekasse aus
Das Wichtigste in Kürze
  • Pflegegrad 1 soll leer ausgehen: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat soll ersatzlos wegfallen, ebenso die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Höhere Hürden: Für jeden der Pflegegrade 1 bis 3 sollen mehr Punkte bei der Begutachtung nötig sein. Weniger Menschen würden überhaupt einen Pflegegrad bekommen.
  • Neue Töpfe ab Pflegegrad 2: Aus dem Entlastungsbetrag soll ein „Sozialraumbudget“ werden, aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein kleineres „Überbrückungsbudget“.
  • Noch kein Gesetz: Die Bundesregierung hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplanter Start: 1. Januar 2027.

Was ist passiert?

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Es ist eine der größten Umstellungen der Pflegeversicherung seit Jahren. Ziel ist, die Kosten der Pflegeversicherung zu begrenzen und Leistungen neu zu ordnen. Für viele Familien heißt das: weniger Geld für die Unterstützung im Alltag.

Pflegegrad 1: Was wegfallen soll

Die Einstufung in Pflegegrad 1 soll es weiter geben. Fast alles, was mit diesem Pflegegrad bezahlt wird, soll aber entfallen:

LeistungHeuteNach dem Entwurf
Entlastungsbetrag (z. B. für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe)131 € im Monatentfällt ersatzlos
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektion)bis 42 € im Monatentfällt
Hilfsmittel und Zuschuss zur Wohnungsanpassungjableibt
Beratung zu Hausejableibt bis Ende 2028, danach neue „Pflegebegleitung“ (ab 2029)

Wer heute Pflegegrad 1 hat, soll seine Einstufung behalten. Ob der Entlastungsbetrag für bisherige Empfänger weiter gezahlt wird, wird derzeit unterschiedlich berichtet. Das ist eine der wichtigsten offenen Fragen.

Höhere Hürden bei der Begutachtung

Nach dem Entwurf sollen bei der Begutachtung mehr Punkte nötig sein, um einen Pflegegrad zu bekommen:

PflegegradHeute abGeplant ab
Pflegegrad 112,5 Punkte15 Punkte
Pflegegrad 227 Punkte30 Punkte
Pflegegrad 347,5 Punkte50 Punkte
Pflegegrad 4 und 5unverändertunverändert

Das bedeutet: Wer künftig neu begutachtet wird, landet eher in einem niedrigeren Pflegegrad – oder bekommt gar keinen.

Pflegegrad 2 bis 5: neue Budgets

  • Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag: Geplant sind 175 Euro im Monat. Es soll aber enger an anerkannte Angebote gebunden sein als heute.
  • Verhinderungspflege wird zum Überbrückungsbudget: Die Verhinderungspflege soll es als eigene Leistung nicht mehr geben. Für Vertretung und akute Notfälle soll es stattdessen ein „Überbrückungsbudget“ geben – mit bis zu 2.285 Euro im Jahr statt heute bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen.
  • Pflegegeld: soll etwas steigen, muss dann aber auch Dinge abdecken, die heute extra bezahlt werden.

Unsere Einschätzung

Wir sehen die Pläne kritisch. Gerade bei Pflegegrad 1 sorgt der Entlastungsbetrag heute dafür, dass ältere Menschen Hilfe im Haushalt und im Alltag bekommen – und so länger selbstständig zu Hause leben können. Das ist Vorbeugung, die funktioniert. Fällt das Geld weg und kommt die neue Pflegebegleitung erst 2029, entsteht eine Lücke von zwei Jahren.

Noch ist nichts entschieden. Wir verfolgen das Gesetz genau und schreiben hier, was sich ändert.

Was Sie jetzt tun können

Ein Antrag an die Pflegekasse wird gemeinsam ausgefüllt
  1. Budget jetzt nutzen: Angesparter Entlastungsbetrag kann heute noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Lassen Sie ihn nicht liegen.
  2. Pflegegrad nicht aufschieben: Wenn Sie Unterstützung brauchen oder sich Ihr Zustand verschlechtert hat, stellen Sie den Antrag lieber jetzt – solange die heutigen Punktgrenzen gelten.
  3. Beraten lassen: Wir sehen uns Ihre Situation gemeinsam an und helfen beim Antrag – kostenlos und unverbindlich.

Wie viel Ihnen heute pro Monat zusteht, sehen Sie mit unserem Budgetrechner.

Lina Kucher von Falken Care am Telefon
Unsicher, was das für Sie heißt?
Lina Kucher prüft mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen heute zustehen und wie Sie sie am besten nutzen.
03322 2334750 anrufen

Häufige Fragen

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Die Einstufung in Pflegegrad 1 soll es weiter geben. Nach dem Kabinettsentwurf sollen aber fast alle Geldleistungen wegfallen: der Entlastungsbetrag von 131 Euro und die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Übrig bleiben vor allem Beratung, Hilfsmittel und der Zuschuss für die Anpassung der Wohnung.

Gilt das schon?

Nein. Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt alles wie bisher. Geplant ist ein Start am 1. Januar 2027.

Behalte ich meinen Entlastungsbetrag, wenn ich schon Pflegegrad 1 habe?

Das ist noch nicht klar. Ihren Pflegegrad behalten Sie nach dem Entwurf. Ob der Entlastungsbetrag für bisherige Empfänger weiter gezahlt wird, wird in Berichten unterschiedlich dargestellt. Wir informieren hier, sobald es feststeht.

Sollte ich jetzt einen Pflegegrad beantragen?

Wenn Sie ohnehin Unterstützung brauchen: ja, eher jetzt als später. Nach dem Entwurf sollen ab 2027 für jeden Pflegegrad mehr Punkte nötig sein. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Kabinettsentwurfs vom 30. September 2026 wieder, wie er bisher öffentlich berichtet wird. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein das beschlossene Gesetz. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich etwas ändert.

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